Zur Zeit wird viel über die Timeline von Facebook geschrieben und diskutiert. Das ist sicherlich richtig – aber ganz einfach ist doch: Facebook kann nur das von mir wissen und nutzen, was ich ihm zur Verfügung stelle.
Im Rahmen der Einfahrung der Timeline ist die Diskussion über die Nutzungsrechte in den Hintergrund getreten:
Bei Facebook heißt es dazu: “Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.”
Das bedeutet, dass alles was Du auf Deinem Account publizierst von Facebook folgendermaßen genutzt werden kann:
- Facebook darf die Rechte an Dritte übertragen
- Facebook darf von Dritten Lizenzen für die Benutzung Deiner Inhalte verlangen
- Du darfst von Facebook dafür kein Entgelt verlangen
- Facebook darf Deine kompletten Inhalte weltweit verwenden
Zusammengefasst: Facebook kann alles was von Dir in Deinem Profil veröffentlich wurde ohne weitere Erlaubnis weiter benutzen und entgeltlich weitergebe – auch wenn Du Dein Konto gelöscht hast!
Das steht im Widerspruch zum Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) und zum Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Und was kann passieren – nur zwei mögliche Beispiele:
Du hast in Dein Profil ein besonders schönes Foto von Dir gestellt – wundere Dich evtl. nicht, wenn es irgendwo in einer Illustrierten oder auf dem Titelblatt eines Romanheft erscheint.
Du hast eine Kurzgeschichte geschrieben und veröffentlichst Sie auf Deiner Facebookseite. Falls aus deiner Iddee evtl. später ein Film wird – Pech gehabt – die Rechte liegen inzwischen bei Facebook.
Mann sollte sich also wirklich überlegen, was man bei Facebook veröffentlicht bzw. hochlädt
Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit auf Facebook nur einen Verweis zu setzen, der z.B. auf eine Bildstrecke im eigenen Blog (evtl. noch auf eine eigene Domän) verweist.
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