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Nachlieferung?!

Wie war das doch mit der VMP (Verkaufstägliche Marktbeobachtung am Point of Sale) – ein Vorteil bei deren Nutzung:

Weniger Remission – Die Reduzierung der Liefermengen zum Erstverkaufstag und die Anpassung der Nachlieferungen an die noch zu erwartenden Verkäufe bedeuten wesentlich weniger Remission.

Na schön, die Reduzierung der Liefermengen zum Erstverkaufstag gibt es überhaupt nicht! Die Anpassung der Nachlieferungen klappen so einigermaßen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt – dem Pressegroßhandel den besten Umsatz – dem Einzelhändler die höchste finanzielle Belastung!

Das ist nicht so? Warum erhalten wir da gleichzeitig (am gleichen Tag) mit der Auslieferung einer neuen Ausgabe einer Zeitschrift eine Nachlieferung der vorhergehenden Ausgabe?

Dioe Antwort vom Pressegroßhandel kann ich mir schon vorstellen (weil wir sie schon öfter so erhalten haben) – die Software ist dran schuld!

 

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Na das ist doch mal was – Prost!

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Halswirbelbruch!

Bei uns gibt es einen Abenteuerer (fuhr z.B. mit dem Simson Moped durch Amerika), Schriftsteller und Herausgeber deren Bücher in der Region gerne gelesen werden. Auch die Auslieferung wird von ihm selbst realisiert. Bei der letzten Lieferung gab es auf der Rechnung einen sehr originellen Zusatz:

 

 

 

Gute Besserung!

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Informationen vom Verlag!

Bestellung per DFÜ via KNV und Information des Verlages per Brief (Auszug):

 

 

 

Daraufhin sandten wir eine Mail an den Verlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestellen bei Ihnen ein Exemplar des Titels “Medizin für Nichtmediziner” in der Erweiterten Neuauflage.

Mit freundlichen Grüßen …….

 

Und heute kam die Antwort dazu (Auszug) – natürlich per Brief = 0,55 € Porto :

 

 

 

 

Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!

 

 

 

 

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Verkosten und Rabatt

Auszug aus einer Rechnung:

Wußte noch gar nicht, dass Bücher nun auch verkostet werden können?

Aber im Ernst – Versandkostenpauschale 3,00 €! Das Porto für den Titel kostete 0,85 € und Kosten für den gefütterten Umschlag  + Musterklammern belaufen sich auf maximal 0,50 € – und wofür bezahle ich die restlichen 1,65 €? Vielleicht für den reinen Verpackungsvorgang? So werden aus  30% Rabatt dann eben ein Rohgewinn von nur 17,8 % !!! Warum verlangen wir eigentlich vom Kunden keine “Kassierungsgebühr“?

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Neuerscheinung

Neuerscheinung: Zwischen Neiße, Schöps und Spree – Der Landkreis Görlitz
Verlag Gunter Oettel, 464 Seiten, mit zahlreichen Farbfotos
Preis 24,80 €  – ISBN 978-3-938583-79-1

Ein Werk das sehr interessant für “Zugereiste” aber auch für Alteinwohner unseres Landkreises ist. Auch besonders geeignet als Informationsmaterial in jeder Firma oder als repräsentatives Geschenk!

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Na, da erwartet uns ja etwas!

Auszug aus einer Recherche nach Gauck und Internet:

 

Liegt das nun daran, dass der Mann so alt ist (*  24.01.1940) oder hat er als ehemaliger Pastor prinzipiell etwas gegen den Fortschritt?

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Fachliche Kompetenz beim Börsenblatt?!

 

In der  Internetausgabe des Börsenblatt kann man folgendes lesen:

Die hier hervorgehobene Botschaft: “……. welche langfristigen Folgen das Einkaufen im Internet für die Situation in den Städten hat” trifft überhaupt nicht den Kern der Dinge! Mal ganz einfach ausgedrückt – es geht hier darum, dass verstärkt bei den UNABHÄNGIGEN, ORTSANSÄSSIGEN Unternehmen gekauft werden soll – und nicht bei den großen Ketten=Unternehmen.

Traut man sich das beim Börsenblatt nicht zu schreiben oder ist es einfach nur Unwissen bei dem Redakteur.

Hier könnte er etwas dazu nachlesen:

 

Die Webpräsenz von Buy Local

Bei Wikipedia zu Buy Local (Local purchasing)

Und dieser Blog hat sich 2007 auch schon mit dem Thema Buy Local (Tabelle in der zweiten Hälfte des Beitrages) beschäftigt!

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Endlich!

Die Kabel vom Dach in den Keller und zurück ins Büro haben die Elektriker gezogen. Die Dosen sind gesetzt. Am Monrtag wahrscheinlich kommt der Techniker und dann haben wir wDSL! Endlich ein wesentlich schnelleres Internet! Mit UMTS – D2 kann man nicht mehr arbeiten!

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Facebook und das Urheberrecht – zum Nachdenken!

Zur Zeit wird viel über die Timeline von Facebook geschrieben und diskutiert.  Das ist sicherlich richtig – aber ganz einfach ist doch: Facebook kann nur das von mir wissen und nutzen, was ich ihm zur Verfügung stelle.

Im Rahmen der Einfahrung der Timeline ist die Diskussion über die Nutzungsrechte in den Hintergrund getreten:

Bei Facebook heißt es dazu: “Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.”

 

Das bedeutet, dass alles was Du auf Deinem Account publizierst von Facebook folgendermaßen genutzt werden kann:

- Facebook darf die Rechte an Dritte übertragen

- Facebook darf von Dritten Lizenzen für die Benutzung Deiner Inhalte verlangen

- Du darfst von Facebook dafür kein Entgelt verlangen

- Facebook  darf Deine kompletten Inhalte weltweit verwenden

Zusammengefasst: Facebook kann alles was von Dir in Deinem Profil veröffentlich wurde ohne weitere Erlaubnis weiter benutzen und entgeltlich weitergebe – auch wenn Du Dein Konto gelöscht hast!

Das steht im Widerspruch zum Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) und zum Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Und was kann passieren – nur zwei mögliche Beispiele:

Du hast in Dein Profil ein besonders schönes Foto von Dir gestellt – wundere Dich evtl. nicht, wenn es irgendwo in einer Illustrierten oder auf dem Titelblatt eines Romanheft erscheint.

Du hast eine Kurzgeschichte geschrieben und veröffentlichst Sie auf Deiner Facebookseite. Falls aus deiner Iddee evtl. später ein Film wird – Pech gehabt – die Rechte liegen inzwischen bei Facebook.

Mann sollte sich also wirklich überlegen, was man bei Facebook veröffentlicht bzw. hochlädt

Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit auf Facebook nur einen Verweis zu setzen, der z.B. auf eine Bildstrecke im eigenen Blog (evtl. noch auf eine eigene Domän) verweist.

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